Datenschutzrichtlinie

Ihre Privatsphäre ist iPass Inc. wichtig (nachfolgend „iPass“ oder „wir“ genannt). Diese Datenschutzrichtlinie (die „Richtlinie) gilt für die Nutzung des iPass-Services, einschließlich der mobilen iPass-Anwendung (zusammenfassend als „Service“ bezeichnet). Diese Datenschutzrichtlinie soll Sie darüber informieren, wie Informationen einschließlich Ihrer personen- und standortbezogenen Daten, erfasst, verwendet und während der Nutzung des Services offengelegt werden. Darüber hinaus wird in dieser Datenschutzrichtlinie erklärt, wie iPass derartige Informationen schützt und speichert.

Durch die Nutzung des Services erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieser Richtlinie einverstanden und erteilen uns Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Daten, wie unten angegeben, gemäß den hierin genannten Bedingungen. Ihre Rechtsmittel beschränken sich darauf, Ihre Nutzung des Services einzustellen, falls Sie sich nicht mit den Bedingungen dieser Richtlinie einverstanden erklären. iPass behält sich im alleinigen Ermessen das Recht vor, Änderungen an dieser Richtlinie vorzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, diese Richtlinie regelmäßig auf Aktualisierungen zu überprüfen.

Stimmt diese Richtlinie mit den Bestimmungen des sogenannten Safe Harbor Framework der Europäischen Union („EU“) für den Datenschutz überein?
iPass hält sich an die Bestimmungen des Safe Harbor Framework der USA, der Europäischen Union und der Schweiz, wie durch das amerikanische Handelsministerium in Bezug auf die Erfassung, Verwendung und Speicherung von personenbezogenen Daten aus allen europäischen Mitgliedsstaaten und der Schweiz vorgegeben. iPass hat sich so zertifiziert, dass die Safe Harbor-Prinzipien hinsichtlich Benachrichtigungen, Auswahlmöglichkeiten, Weiterleitung, Sicherheit, Datenintegrität, Zugriff und Durchsetzung eingehalten werden. Um weitere Informationen zum Safe Harbor-Programm zu erhalten und die iPass-Zertifizierung aufzurufen, besuchen Sie bitte die Website http://www.export.gov/safeharbor.

Welche Informationen werden durch iPass erfasst, wenn ich mich registriere und den Service direkt über iPass nutze?
Zusätzlich zu den oben genannten Sitzungsdaten erfasst iPass auch personenbezogene Daten in Bezug auf Ihr iPass-Konto wie: (a) Ihren Namen, (b) Ihre E-Mail-Adresse, (c)Ihre Anmelde-ID, (d) Ihr Kennwort, (e) Ihre Rechnungsanschrift und (f) Kreditkarteninformationen (zusammenfassend als „personenbezogene Daten“ bezeichnet).

Welche Informationen werden von iPass erfasst, wenn ich mich registriere und den Service über meinen Arbeitgeber nutze?
Während der Nutzung des Services über einen vom Arbeitgeber gesponserten Plan erfasst iPass Ihre Sitzungsdaten. Unter „Sitzungsdaten“ werden in diesem Zusammenhang Informationen und Daten zu Ihrer Person und anderen von Ihnen autorisierten Nutzern verstanden, die durch die Bereitstellung des Services erfasst werden. Hierzu zählen beispielsweise folgende Daten: (a) Authentifizierungsdomäne und Benutzername/Identifikation, (b) Datum, Uhrzeit und Dauer der Sitzung, (c) Menge der Daten, die während der Sitzung übertragen wurden, (d) technische oder Netzwerkdaten, die iPass in Verbindung mit der Bereitstellung der Services übermittelt werden bzw. von iPass erhalten werden. (e) Standort, an dem der Service genutzt wurde sowie der Name des Wi-Fi-Hotspots oder Ausführungsortes, (f) Informationen über Hersteller, Modell, Betriebssystem und andere Merkmale des Geräts, auf dem Sie den Service genutzt haben; (g) der Standort Ihres Geräts bei Verwendung des Services, und (h) die Identität gewisser Softwareanwendungen, die auf Ihrem Gerät ausgeführt werden, während der Service bereitgestellt wurde.

Speichert iPass meine Zahlungsinformationen?
Nein. Wenn Sie sich für den Service direkt bei iPass registriert haben, erfasst und speichert der externe Anbieter der Zahlungsabwicklung Ihre Kreditkarteninformationen.

Wie nutzt iPass die erfassten Sitzungsdaten?
iPass nutzt die Sitzungsdaten im Zusammenhang mit der Verwendung Ihres Services: a) im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Services, (b) zur Übernahme Ihrer Sitzungsdaten in Datenbanken, die von iPass zur Administration, Bereitstellung, Rechnungsstellung und Schlichtung kontrolliert werden, (c) zur Überprüfung Ihrer Berechtigung zur Nutzung des Services,(d) zu Wartungszwecken, (e) zur Unterstützung, (f) für die Produktentwicklung, (g) zur Erkennung und Verhinderung von Betrug, (h) für Kunden-Nutzungsanalysen und die Berichtserstellung, und (i) zur Bereitstellung von Produkt- und Service-Updates sowie weiteren Informationen, um die Nutzung des Services für Sie zu verbessern.iPass verwendet die Sitzungsdaten möglicherweise auch dazu, Drittparteien im Zusammenhang mit einer unangemessenen Nutzung des Services oder eines Verstoßes gegen die iPass-Richtlinie zu kontaktieren.

Kann anhand des Services mein Standort nachverfolgt werden?
Wenn Sie den Service nutzen, indem Sie versuchen, eine Verbindung zu einem iPass-Hotspot herzustellen bzw. eine Verbindung herstellen, kann iPass Ihren Standort unter Umständen orten. Standortinformationen sind erforderlich, um die Nutzung des Services bereitzustellen und abzurechnen. Standortinformationen werden möglicherweise auch verwendet, um Ihnen iPass-Service-Updates und andere Informationen bereitzustellen, die dazu dienen, die Nutzung Ihres Services zu erweitern, wie Informationen zu lokalen Hotspots.

Wie wird die Speicherung und der Schutz meiner Informationen durch iPass sichergestellt?
Der Schutz der Sitzungs- und personenbezogenen Daten hat für iPass oberste Priorität. Zu diesem Zweck nutzt iPass wirtschaftlich angemessene Schutztechnologien wie Verschlüsselung, Firewalls und andere Sicherheitsverfahren, um die Genauigkeit und die Sicherheit der personenbezogenen und Sitzungsdaten zu schützen und einen unautorisierten Zugriff bzw. eine unsachgemäße Verwendung des Services zu verhindern.

Wie lange bewahrt iPass erfasste personenbezogene und Sitzungsdaten auf und speichert diese?
Wir bewahren personenbezogene und Sitzungsdaten für den Zeitraum auf, in dem wir Ihnen die Services bereitstellen. Darüber hinaus bewahren wir Ihre Informationen für den Zeitraum auf, der erforderlich ist, um unseren gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen nachzukommen, Streitigkeiten beizulegen und unsere Vereinbarungen durchzusetzen.

Gibt iPass personenbezogene oder Sitzungsdaten an Drittparteien weiter?
Soweit hierin nicht anders angegeben, werden Ihre personenbezogenen und/oder Sitzungsdaten nicht an Drittparteien verkauft, veräußert oder weitergegeben, es sei denn, Sie bitten oder autorisieren iPass hierzu.

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Richtlinie kann iPass personenbezogene oder Sitzungsdaten aus folgenden Gründen an Drittparteien weitergeben: Bereitstellung der Dienstleistung, Rechnungsstellung und Schlichtung,Verifizierung Ihrer Identität,Wartung und Support sowie zum Erkennen und Vermeiden von Betrug. Wir beauftragen möglicherweise einen E-Mail-Serviceanbieter, um in unserem Namen E-Mails zu versenden. Wenn Sie sich für den Service registrieren, geben wir Ihre personenbezogenen Informationen nur weiter, soweit dies zur Bereitstellung des Services erforderlich ist.

Wenn Sie den Service über einen vom Arbeitgeber gesponserten Plan nutzen, gibt iPass Ihre Sitzungsdaten möglicherweise an Ihren Arbeitgeber weiter, um: (a) Ihre Nutzung des Services zu authentifizieren sowie (b) zu Rechnungs-, Berichts- und Marketingzwecken.

iPass legt Ihre personenbezogenen und Sitzungsdaten möglicherweise offen, wenn Sie gegen diese Richtlinie oder eine andere anwendbare iPass-Richtlinie in Bezug auf den Service verstoßen, um die Rechte von iPass und Drittparteien durchzusetzen und zu schützen. iPass legt personenbezogene und Sitzungsdaten unter Umständen einer staatlichen, nationalen oder internationalen Regierungsbehörde offen, wenn dies gemäß dem Gesetz erforderlich ist und wir der Ansicht sind, dass die Offenlegung dieser Daten notwendig ist, um unsere Rechte zu schützen und/oder um einer gerichtlichen Verordnung, einem Urteil oder einem gerichtlichen Prozess Folge zu leisten.

iPass gibt personenbezogene oder Sitzungsdaten möglicherweise an ein verbundenes Unternehmen weiter. In diesem Fall muss dieses verbundene Unternehmen die Bedingungen dieser Richtlinie anerkennen.

iPass behält sich das Recht vor, alle personenbezogenen und Sitzungsdaten, die sich in seinem Besitz befinden, im Falle einer Fusion, einer Übernahme, eines Konkurses oder eines sonstigen Verkaufs von allen oder Teilen der iPass-Vermögenswerte oder -Geschäfte an einen Rechtsnachfolger zu übergeben. Im Gegensatz des Umfangs, der von einem Gericht angefordert wird, unterliegt die Verwendung und Offenlegung aller übertragenen Informationen dieser Richtlinie oder einer neuen Datenschutzrichtlinie, wenn Sie über die neue Datenschutzrichtlinie in Kenntnis gesetzt wurden. Personenbezogene und Sitzungsdaten, die jedoch nach einer Übergabe übermittelt und erfasst werden, unterliegen möglicherweise einer neuen Datenschutzrichtlinie, die vom Rechtsnachfolger beschlossen wird. Sie werden durch einen deutlichen Hinweis auf unserer Website bis zu 30 Tage über einen Besitzwechsel bzw. Änderungen in Bezug auf die Kontrolle Ihrer personenbezogenen Daten informiert.

Kontrolliert iPass die Hotspots, die das iPass-Netzwerk bilden?
Nein. iPass besitzt keine Hotspots oder verwaltet bzw. kontrolliert Hotspots, die das iPass-Netzwerk bilden. iPass kontrolliert auch keine Websites von Drittanbietern, auf die durch die Nutzung unserer Services möglicherweise zugegriffen werden kann. Daher gilt diese Richtlinie nicht für Informationen, die auf Websites von Drittanbietern bereitgestellt oder durch Drittanbieter erfasst werden, die diese Websites betreiben. Bevor Sie eine Website einer Drittpartei besuchen und einer Drittpartei Informationen bereitstellen sollten Sie sich über die Datenschutzrichtlinien und -vorgehensweisen dieser Drittpartei (soweit vorhanden) informieren und die in Ihrem Ermessen liegenden Schritte zum Schutz Ihrer Privatsphäre durchführen.

Kommen andere Datenschutzrichtlinien von Drittanbietern bei der Verwendung dieses Services zur Anwendung?
Ja. Möglicherweise wird die Nutzung Ihres Services auch durch die Datenschutzrichtlinien von entsprechenden Drittpartei-Inhalts- und Serviceanbietern geregelt, einschließlich der API-Datenschutzrichtlinie von Google Maps: http://www.google.com/policies/privacy/. Derartige Drittanbietervereinbarungen, soweit zutreffend, dürfen die Rechte und Rechtsmittel von iPass sowie Ihre Verpflichtungen im Rahmen dieser Richtlinie nicht begrenzen, belasten oder anderweitig beschränken.

Wie erfahre ich von Änderungen an dieser Richtlinie?
Von Zeit zu Zeit nimmt iPass möglicherweise Änderungen an dieser Richtlinie vor, um seine Datenschutzmaßnahmen entsprechend der Änderungen anzupassen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Richtlinie regelmäßig auf Updates und aktuelle Informationen zu unseren Datenschutzmaßnahmen zu überprüfen. Änderungen an dieser Richtlinie werden ebenfalls auf der iPass-Website veröffentlicht:http://www.ipass.com/.

Wie gehe ich vor, damit iPass meine personenbezogenen Informationen nicht mehr verwendet und nicht mehr erfasst?
Falls Sie eine Beschwerde zu dieser Richtlinie einreichen möchten oder Zugriff auf bzw. den Zugriff oder das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten veranlassen möchten, oder Sie nicht länger möchten, dass iPass Ihre personenbezogenen Informationen für gewisse Aktivitäten einschließlich zu Marketingzwecken nutzt, dann senden Sie eine E-Mail an privacy@ipass.com oder schreiben Sie einen Brief an Privacy, iPass Inc., 3800 Bridge Parkway, Redwood Shores, California 94065, USA unter Angabe Ihres Anliegens. Im Hinblick auf den Antrag, Ihre Daten zu löschen, beachten Sie bitte, dass wir möglicherweise (gesetzlich oder anderweitig) dazu verpflichtet sind, diese Informationen aufzubewahren und sie nicht löschen können (oder diese Daten für eine bestimmte Zeit aufbewahren. Das bedeutet, dass wir Ihrem Antrag auf Löschung der Daten erst nachkommen können, wenn derartige Bestimmungen erfüllt wurden). Bei der Löschung von Daten werden diese aus unserer aktiven Datenbank gelöscht, jedoch weiterhin in unseren Archiven gespeichert. Wir beantworten einen Antrag auf Zugriff innerhalb von 30 Tagen. Wenn Sie nicht möchten, dass iPass Sitzungsdaten erfasst, dann bitten wir Sie, den Service nicht zu verwenden.

Gültig ab: 06.04.2013